Aktuelle Regelungen für den Sportbetrieb

Aufgrund der wieder steigenden Fallzahlen von Covid-19-Erkrankungen, bestehen ab sofort wieder verstärkte Regelungen für unseren Sportbetrieb.  Alle Regelungen im Überblick:

  1. Beim Betreten / Verlassen der Halle müssen getrennte Ein- und Ausgänge genutzt werden. Hierbei ist  eine Nasen-Mund-Bedeckung zu tragen.
  1. Der Mindestabstand (1,50 m) im Training sollte nach Möglichkeit eingehalten werden. Hilfestellungen werden auf ein Minimum reduziert.
  1. Die Hygiene- & Desinfektionsmaßnahmen gelten weiterhin (mindestens vor und nach dem Training). Die Desinfektion von Geräten hat innerhalb der Trainingsstunde zu erfolgen.
  2. Es ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.
  1. Die Übungsstunden müssen pünktlich beendet werden.
  1. Die Anwesenheitsliste ist zu führen.
  1. Umkleideräume und sanitäre Anlagen dürfen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass das allgemeine Abstandsgebot dort eingehalten werden kann.
  1. Gruppen, die erst nach den Herbstferien starten, sollten vorab klären, ob die Teilnehmer wieder in den Sportbetrieb einsteigen.
  2. Die Kinder sollten die Sporthalle ohne Begleitung der Eltern betreten.
  3. Im Falle einer Covid-19 Infektion oder Kontakt zu einer infizierten Person ist der Vorstand umgehend zu informieren.
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