Aktuelle Regelungen für den Sportbetrieb
Aufgrund der wieder steigenden Fallzahlen von Covid-19-Erkrankungen, bestehen ab sofort wieder verstärkte Regelungen für unseren Sportbetrieb. Alle Regelungen im Überblick:
- Beim Betreten / Verlassen der Halle müssen getrennte Ein- und Ausgänge genutzt werden. Hierbei ist eine Nasen-Mund-Bedeckung zu tragen.
- Der Mindestabstand (1,50 m) im Training sollte nach Möglichkeit eingehalten werden. Hilfestellungen werden auf ein Minimum reduziert.
- Die Hygiene- & Desinfektionsmaßnahmen gelten weiterhin (mindestens vor und nach dem Training). Die Desinfektion von Geräten hat innerhalb der Trainingsstunde zu erfolgen.
- Es ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.
- Die Übungsstunden müssen pünktlich beendet werden.
- Die Anwesenheitsliste ist zu führen.
- Umkleideräume und sanitäre Anlagen dürfen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass das allgemeine Abstandsgebot dort eingehalten werden kann.
- Gruppen, die erst nach den Herbstferien starten, sollten vorab klären, ob die Teilnehmer wieder in den Sportbetrieb einsteigen.
- Die Kinder sollten die Sporthalle ohne Begleitung der Eltern betreten.
- Im Falle einer Covid-19 Infektion oder Kontakt zu einer infizierten Person ist der Vorstand umgehend zu informieren.
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